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Firmengründung in Deutschland

UNTERNEHMEN GRÜNDEN  |  ZWEIGNIEDERLASSUNG GRÜNDEN  |  STAATSBÜRGER AUS EU UND DRITTSTAAT

Firmengründung in Deutschland für expandierende Unternehmen aus dem Ausland

Wenn Sie ein Unternehmen innerhalb der EU oder in einem Drittstaat besitzen und planen, in Deutschland ein Unternehmen zu gründen, ist CLAMOFFICE der perfekte Partner, um Sie bei Ihrem Investitionsprojekt zu unterstützen. Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen, um den Gründungsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten. Unser Service umfasst die folgenden Bereiche:

  • Planung und Vorbereitung: Wir helfen Ihnen bei der Planung Ihres Unternehmens und unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform. Wir beraten Sie bei der Beantragung von Genehmigungen und erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Businessplan.
  • Standortsuche und Standortwahl: Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem perfekten Standort für Ihr Unternehmen und beraten Sie bei der Wahl des Standorts.
  • Umsetzung: Wir übernehmen die Registrierung Ihres Unternehmens beim zuständigen Amt und kümmern uns um alle notwendigen Formalitäten, um Ihre Firma in Deutschland zu gründen.
  • Unterstützung beim Wachstum: Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für die Personalverwaltung und unterstützen Sie bei der Einstellung von Mitarbeitern. Wir bieten Ihnen auch unseren Fulfilment-Service an, um Ihre Produkte zu lagern, zu verpacken und zu versenden.






UNTERNEHMEN GRÜNDEN  |  GESCHÄFTSVISUM BEANTRAGEN  |  DOKUMENTE AUSLÄNDERBEHÖRDE

1. Schritt: Geschäftsvisum bzw. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland beantragen

Bei der Gründung eines Unternehmens in Deutschland müssen ausländische Unternehmen sicherstellen, dass ihre Geschäftsführer während der Gründungsphase legal in Deutschland verweilen dürfen. Die spezifischen Anforderungen variieren je nach Herkunftsland des Unternehmens und können entweder EU- oder Nicht-EU-Bürger betreffen.

Firmengründung in Deutschland für Staatsbürger aus der EU und EWR-Staaten

Als Unternehmer aus einem EU-Mitgliedsstaat, oder einem EWR-Staat wie Norwegen, Liechtenstein oder Island, profitieren Sie von der Niederlassungsfreiheit und der Gewerbefreiheit, die im Schengen-Raum gültig sind.

Die Niederlassungsfreiheit gewährt Unionsbürgern das Recht, sich in jedem EU-Land niederzulassen und dort als Arbeitnehmer oder Selbstständiger zu arbeiten. Dieses Recht beinhaltet auch das Recht auf Freizügigkeit, das die freie Einreise und die Möglichkeit, den Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union zu wechseln, einschließt.

Die Gewerbefreiheit wiederum erlaubt Bürgern der EU- und EWR-Staaten, in allen Mitgliedsstaaten ein Gewerbe zu gründen, ohne dabei einer zusätzlichen Genehmigung zu bedürfen.

Firmengründung in Deutschland für Staatsbürger eines Drittstaates

Als Staatsbürger eines Drittstaates müssen Unternehmensgründer aus Nicht-EU-Staaten eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, um in Deutschland expandieren und tätig sein zu können. Zunächst benötigen sie ein Geschäftsvisum, das bei der Deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat im Heimatland beantragt werden kann. Je nach geplanter Aufenthaltsdauer gibt es unterschiedliche Visumsoptionen:

Das Schengen-Visum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen und ist normalerweise ausreichend für die Schritte zur Unternehmensgründung in Deutschland. Für einen längeren Aufenthalt über 90 Tage wird ein Nationales Visum benötigt, das bei der lokalen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden muss, wenn man sich dauerhaft in Deutschland aufhalten möchte.

Eine Ausnahme bilden Staatsangehörige von Australien, Israel, Kanada, Japan, Neuseeland, Südkorea und den USA. Sie können innerhalb von drei Monaten direkt bei der Ausländerbehörde der jeweiligen Stadt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, ohne dass ein nationales Visum erforderlich ist.

Um eine Aufenthaltserlaubnis zur Gründung eines Unternehmens in Deutschland zu erhalten, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es besteht ein wirtschaftliches und/oder regionales Interesse an der Geschäftsidee.
  • Von der Geschäftsidee sind positive Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft zu erwarten.
  • Die Finanzierung des Unternehmens ist durch Eigenkapital, Fördermittel oder eine gültige Kreditzusage gesichert.

Um eine Aufenthaltserlaubnis zur Gründung eines Unternehmens in Deutschland zu beantragen, müssen bei der Ausländerbehörde in der Regel folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Gültiger Pass
  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über den bestehenden Krankenversicherungsschutz
  • Notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag
  • Businessplan, inklusive Finanzierungsplan
  • Nachweis über berufliche Qualifikationen.

Um die Geschäftsidee und das gesamte Investitionsprojekt zu prüfen, zieht die Ausländerbehörde in der Regel die Industrie- und Handelskammer (IHK) hinzu. Wenn die Geschäftsidee genehmigt wurde, kann die Anmeldung der Tätigkeit beim Gewerbeamt erfolgen.

UNTERNEHMEN GRÜNDEN  |  RECHTSFORM WÄHLEN  |  FORMALITÄTEN DER ANMELDUNG

2. Schritt: Wahl der geeigneten Rechtsform und gegebenenfalls Abschluss eines Gesellschaftsvertrags

Die Wahl der Rechtsform für Ihre eigene Firma hat erhebliche Auswirkungen auf die rechtlichen und finanziellen Aspekte. Es gibt viele Faktoren, die bei der Auswahl der geeigneten Rechtsform berücksichtigt werden müssen, wie zum Beispiel die Anzahl der Gründer und ob Sie die Haftung für Ihr Unternehmen begrenzen möchten. Auch das verfügbare Startkapital spielt eine wichtige Rolle bei der Wahl der Rechtsform. Darüber hinaus beeinflusst die gewählte Rechtsform auch die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens bei Banken und potenziellen Geschäftspartnern. Aus diesen Gründen sollten Sie sich vor der Gründung Ihrer eigenen Firma gründlich über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen informieren.

Bei einer Firmengründung in Deutschland haben ausländische Investoren und Unternehmer die gleichen Möglichkeiten wie deutsche Unternehmer bei der Wahl der Unternehmensform. Mögliche Gesellschaftsformen sind:

Rechtsformen im Überblick

  • Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
  • Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
  • Zweigniederlassungen (Haftung liegt bei der Hauptniederlassung)

Einlage und Haftung der verschiedenen Rechtsformen

  • Einzelunternehmen: Keine Haftungsbeschränkung, Inhaber haftet mit Privatvermögen
  • Eingetragener Kaufmann (e. K.): Inhaber haftet mit Privatvermögen
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Mind. 25.000 Euro Stammkapital benötigt
  • Unternehmergesellschaft (ebenfalls haftungsbeschränkt): Lediglich 1 Euro Stammkapital benötigt
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Für mindestens zwei Gesellschafter (nicht haftungsbeschränkt)
  • Kommanditgesellschaft (KG) oder Offene Handelsgesellschaft (OHG): Option ohne Haftungsbeschränkung für zwei oder mehr Gründer
  • Aktiengesellschaft (AG): Nur für große Gründungsvorhaben, mind. 50.000 Startkapital benötigt.
  • GmbH & Co KG: Mischform aus GmbH und Kommanditgesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Zweigniederlassung (Haftung liegt bei der Hauptniederlassung)

UNTERNEHMEN GRÜNDEN  |  ZULASSUNGEN  |  NOTAR  |  HANDELSREGISTER

3. Schritt: Notwendige Formalitäten zur Gründung Ihrer eigenen Unternehmung erfüllen

Die Wahl der Rechtsform für Ihre eigene Firma hat erhebliche Auswirkungen auf die rechtlichen und finanziellen Aspekte. Es gibt viele Faktoren, die bei der Auswahl der geeigneten Rechtsform berücksichtigt werden müssen, wie zum Beispiel die Anzahl der Gründer und ob Sie die Haftung für Ihr Unternehmen begrenzen möchten. Auch das verfügbare Startkapital spielt eine wichtige Rolle bei der Wahl der Rechtsform. Darüber hinaus beeinflusst die gewählte Rechtsform auch die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens bei Banken und potenziellen Geschäftspartnern. Aus diesen Gründen sollten Sie sich vor der Gründung Ihrer eigenen Firma gründlich über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen informieren.

Bei einer Firmengründung in Deutschland haben ausländische Investoren und Unternehmer die gleichen Möglichkeiten wie deutsche Unternehmer bei der Wahl der Unternehmensform. Mögliche Gesellschaftsformen sind:

Genehmigungen und Zulassungen erwerben

Je nach Art der (Dienst-)Leistungen, die von Ihrem Unternehmen angeboten werden, können bestimmte Kenntnisse und Zertifikate erforderlich sein. Einige Tätigkeiten erfordern beispielsweise eine Erlaubnis oder einen Meisterbrief, insbesondere im handwerklichen Bereich. In anderen Fällen kann eine Sachkundeprüfung der IHK erforderlich sein.

Notarielle Beurkundung: Gesellschaftsvertrag, Eintragung ins Handelsregister

Wenn sie beabsichtigen, eine Gesellschaft zu gründen, die zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet ist, müssen sie die Gründungsurkunde sowie den Gesellschaftsvertrag von einem Notar beurkunden lassen. Der Notar bestätigt damit die rechtliche Gültigkeit und Vollständigkeit der Dokumente. Zusätzlich übernimmt der Notar die Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister, um sicherzustellen, dass die Gesellschaft als juristische Person anerkannt wird und Geschäfte tätigen darf, ggf. auch einzelvertretungsberechtigt bei mehreren Gesellschaftern.

Bankkonto eröffnen

Um das Stammkapital für Ihre Gesellschaft einzuzahlen, eröffnen Sie ein Geschäftskonto bei einer Bank und zahlen den Betrag gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags auf dieses Konto ein. Nach der Einzahlung stellt die Bank einen Nachweis über die erfolgte Einzahlung des Stammkapitals aus.

Gewerbeanmeldung durchführen

Sie melden Ihr Gewerbe bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt an. Nach erfolgreicher Meldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt sowie die Berufsgenossenschaft und IHK über Ihre Gründung. Sie erhalten eine amtlich beglaubigte Gewerbeanmeldung per Post an Ihren Firmensitz zugesendet.

Finanzamt informieren

Sie füllen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und senden es dem zuständigen Finanzamt zu. In vielen Bundesländern ist die Erfassung ausschließlich elektronisch über ELSTER an das Finanzamt vorzunehmen. Sie erhalten dann vom Finanzamt eine Steuernummer und ggf. eine Umsatzsteueridentifikationsnummer zugesendet.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung muss eine Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) erfolgen, da diese der gesetzliche Unfallversicherungsträger für Unternehmen und deren Mitarbeiter ist. Die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft hängt von der Art und Branche des Gewerbes ab. Als Gründer haben Sie auch die Möglichkeit, sich freiwillig bei der BG unfallversichern zu lassen.

Mitarbeiter bei der Sozialversicherung melden

Sie füllen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und senden es dem zuständigen Finanzamt zu. In vielen Bundesländern ist die Erfassung ausschließlich elektronisch über ELSTER an das Finanzamt vorzunehmen. Sie erhalten dann vom Finanzamt eine Steuernummer und ggf. eine Umsatzsteueridentifikationsnummer zugesendet.

Die oben beschriebenen Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Deutschland sind nur eine grobe Übersicht und können je nach Rechtsform und individuellen Bedürfnissen sehr komplex sein. Aus diesem Grund empfehlen wir, sich bei der Gründung von einem Experten wie CLAMMOFFICE unterstützen zu lassen. Dadurch können Sie Zeit und Geld sparen und sicherstellen, dass Ihre Gründung reibungslos verläuft.

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Firmengründung in Deutschland mit Treuhandvertrag

Eine weitere Möglichkeit der Firmengründung in Deutschland ist die Gründung mit einem Treuhandvertrag. Hierbei überträgt der Gründer die Gründung und den Erwerb der Anteile an der Firma auf eine Treuhandgesellschaft. Diese führt die Gründung im eigenen Namen durch und überträgt die Anteile nach Abschluss des Treuhandvertrags auf den eigentlichen Gründer. Der Treuhandvertrag regelt dabei die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien und stellt sicher, dass die Treuhandgesellschaft nur als Vermittlerin auftritt und die Rechte und Pflichten der Firma im Namen des Gründers wahrnimmt. Eine Gründung mit einem Treuhandvertrag kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, zum Beispiel wenn der Gründer anonym bleiben möchte. Zudem kann es bei internationalen Geschäftsbeziehungen von Vorteil sein, eine in Deutschland registrierte Firma zu haben, ohne dass der Gründer persönlich in Erscheinung tritt.

Um eine Gründung mit einem Treuhandvertrag erfolgreich durchzuführen, empfiehlt es sich, eine rechtliche Beratung von einem Anwalt in Anspruch zu nehmen. CLAMOFFICE bietet eine umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Gründung mit einem Treuhandvertrag, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden und die Gründung erfolgreich verläuft.

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Deutsches Unternehmen ins Ausland verlagern!

Eine Verlagerung eines deutschen Unternehmens ins Ausland kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, wie zum Beispiel einer besseren Steuersituation oder einer Erschließung neuer Märkte. Bei einer solchen Verlagerung gibt es jedoch viele rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten, um Risiken zu minimieren und den Erfolg der Verlagerung sicherzustellen.

Mit CLAMOFFICE als erfahrenem Partner an Ihrer Seite können Sie sicherstellen, dass die Verlagerung Ihres deutschen Unternehmens ins Ausland reibungslos und unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte verläuft. Wir unterstützen Sie dabei, eine passende Rechtsform und eine geeignete Steueroptimierung im Zielland zu finden. Zudem übernehmen wir für Sie die Gründung des neuen Unternehmens im Zielland und begleiten Sie bei der Erstellung der notwendigen Dokumente und Verträge.

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